Mit einer ärztlichen Bescheinigung über Ihre Diagnose können Sie einen Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkasse erhalten.
Die Kosten richten sich nach der aufgewendeten Beratungszeit, grundsätzlich wird von Termin zu Termin gemeinsam geschaut, wie viele Beratungen gewünscht und aus unserer Sicht sinnvoll sind.
Beratungsleistungen entsprechend §43 SGB V werden von den gesetzlichen Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe bezuschusst, meist ca. 130-180 Euro.
Die Betriebskrankenkassen übernehmen häufig 85 bis 100% der Kosten.
Mit einem Rezept/einer Überweisung/der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung sowie dem Kostenvoranschlag kann die Bezuschussung beantragt werden. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.
Bei einer privaten Versicherung ist entscheidend, ob der Tarif eine Übernahme der Kosten für Ernährungsberatung bzw. -therapie beinhaltet. Die entsprechenden Details können den Leistungsbeschreibungen des Tarifs entnommen werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf, um die Bezuschussung zu klären. Reichen Sie hierfür, im Falle einer Ernährungstherapie, Ihre Überweisung/Rezept/ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt/von der Ärztin mit ein.
1. INFORMATIONSGESPRÄCH
Klärung des Anliegens und Wünsche für die Beratung-Antwort auf offene Fragen – Entwicklung einer Perspektive für mögliche Ziele
2. ERSTGESPRÄCH (ca. 60 Minuten)
3. NACHFOLGETERMINE
Nachfolgende Termine flexibel gestaltet je nach Zielsetzung (ca. 30-60 Minuten)